Der Gesellschaft
DESTACAR GmbH.
für die Umsetzung des Personenkraftverkehrs – Taxis in Übereinstimmung mit dem Gesetz 56/2012 Coll. das Straßenverkehrsgesetz. 8/2009 Coll. über Straßenverkehrsordnung. 40/1964 Coll. Zivilgesetzbuch
Artikel I.
einleitende Bestimmungen
1) Diese Beförderungsvorschriften regeln die Bedingungen für die Beförderung des Trägers – der Gesellschaft Destacar GmbH , mit Sitz Rovňany 10, 985 24 Rovňany, ID: 36623687 (im Folgenden als “Träger” genannt) die erforderlich für den Abschluss des Beförderungsvertrages in einem Taxi (Beförderungsvorschriften”) sind und vor allem die Art von Straßenverkehr und Umfang der Leistungen, die Art und Weise des Abschlusses und der Gültigkeit eines Vertrags über die Beförderung von Personen oder eines Vertrags zur Beförderung von der Ware und die Rechte und Pflichten des Trägers.
2) Beförderungsvorschriften treten am Tag ihrer Veröffentlichung auf der Website des Trägers www.destacar.sk und in einer gut sichtbaren Stelle in jeder Filiale des Trägers in Kraft. Beförderungsvorschriften werden sich in jedem Fahrzeug des Trägers befinden. Die veröffentlichten Beförderungsvorschriften sind ein Zustand zu dem Vorschlag für den Abschluss des Trägerbeförderungsvertrag und nach dessen Abschluss ist ihr Inhalt Teil der vertraglichen Rechte und Pflichten der Teilnehmer des Vertrages.
3) Der Träger ist der Betreiber des Personenverkehrs – Taxis. Für die Zwecke der Beförderungsvorschriften ist sowohl ein Taxi Betrieb von Fahrzeugen Personenbeförderung mit den Wagen der Taxidienstleistung als auch Transport von einzelnen Personen oder Gruppen von Personen zu ihrem Ziel nach dem Vertrag über die Beförderung von Personen.
4) Für die Zwecke der Beförderungsvorschriften versteht man unter dem Beförder den Betreibenden des Personenkraftverkehrs – Taxis ab dem Datum der Konzession, die ihn auf die Erbringung von Verkehrsdienstleistungen für Gäste und deren Gepäck und damit verbundene Dienstleistungen im Rahmen eines Vertrags über die Beförderung von Passagieren
Artikel II.
Vepflichtungen des Beförders
1) der Beförder ist verpflichtet vor allem:
- den. Straßenverkehr Beförderungsvorschriften zu betrieben,
- die Veröffentlichung und Verbreitung der aktuellen Fassung der Beförderungsvorschriften auf dem Internetportal und in einer gutsichtbaren Stelle in jeder Filiale zu versichern,
- jeden Fahrzeug durch seinen Handelsnamen zu bezeichnen,
- Personen nach der gültigen Preisliste zu befördern,und nach der Beförderung dem Kunden eine Quittung für die Zahlung und die Leistung der Fahrpreise in Taxis abzugeben;
- . für die Sicherheit, den Komfort und die Ruhe der Passagiere und deren Gepäck zu sorgen,
- technische Grundlagen,die für Betrieb, Wartung, technische Prüfung, Parkplätze und Unterstellmöglichkeit für Fahrzeuge und die Betreuung des Fahrzeugs, Passagier-und Fracht im Bereich der Dienstleistungen ausgestattet sind, zu besorgen,
- als Transportführer nur eine Person, die einen Befähigungsnachweis hält;zu beschäftigen wenn es sich um eine Person aus einem anderen Mitgliedstaat , beruflichen Qualifikationen und einen Fremden aus einem Drittland,geht, auch das Zertifikat und Arbeitsgenehmigung des Fahrers,
- . gegen die Haftung für Schäden, die durch Straßenverkehr in den Taxibetrieb , die von den Passagieren verursacht werden können, versichert zu sein. Der Taxi Fahrzeug muss eine gültige Pflichtversicherung und umfassende Kfz-Versicherung haben,
2) Wenn im Rahmen des Vertrages mit dem Träger den Straßenpersonenverkehr in Taxis ein ausführender Beförderer bietet, gelten die Bestimmungen dieser Beförderungvorschriften im gleichen Bereich für .ihn
Artikel III.
Fahrzeug der Taxidienstleistung
1) ein Fahrzeug der Taxidienstleistung kann nur der sein, der::
- . in der Konzession festgelegt ist und von der Konzession ihm eine Registrierungsnummer des Taxis zugeordnet ist; Diese Nummer muss in dem Fahrzeug an sichtbarem Ort und Stelle für den Passagier geordnet t werden,
- auf der linken und rechten Fronttür mit dem Handelsnamen des Betreibers des Taxis und der Telefonnummer des Fahrers oder Träger markiert ist
- einen voll integrierten Taxameter hat, der die funktionalen Anforderungen für Messgeräte erfüllt, wodurch die Passagiere während des Transportes sofort Tarif sehen können und der eine Quittung für die Zahlung der Reise abgibt; den Taxameter muss nicht ein Taxi Fahrzeug haben, der für die Beförderung von einer Gruppe der Passagieren benutzt ist , die die Tarife vor der Beförderung oder auf den üblichen Stellen auf einer regulären Route des Transport bezahlt habent,
- auf rechter Fronttür und innen im Taxi auf der Stelle, die sichtbar in den Fahrgast ist dieTarif hat; dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug für eine Gruppe von Passagieren, die Tarife vor der Beförderung oder den üblichen Stellen auf einer regulären Route des Transports bezahlt haben, benutzt ist
- nach der technischen Abnahme und Emissionskontrollen in der Lage des Betriebs ist,
- zumindest drei Eingangstüren für den Fahrer und Passagiere hat,
- ist im Falle einer Haftung für Personenschäden oder sein Eigentum versichert,
- nach der Anmeldebescheinigung für die Beförderung von mindestens vier Personen und maximal neun Personen einschließlich des Fahrers zugelassen,
- mit einem festen oder abnehmbaren Dach-Licht mit gelbem Schriftzug TAXI ausgestattet ist,
- auf rechter Fronttür und innen im Taxi auf der Stelle, die sichtbar auf den Gast ist, gültige Preisliste hat, sei denn das Fahrzeug mit einem Taxameter ausgestattet ist,
- die Beförderung von mindestens 50 kg Reisegepäck bei Vollbelegung innerhalb des Gesamtgewichts des Fahrzeugs ermöglicht oder den Kofferraum oder Laderaum mit einer Kapazität von 375 dm3. hat
2) Für die Zwecke der Beförderungsvorschriften, versteht man unter der Gruppe der Passagieren die Gesamtzahl der transportierten Menschen von der Abfahrt bis zum Ziel (dh auch eine Person), die die gesetzlich festgelegten Bedingungen nach. 56/2012 Coll. über den Straßenverkehr, in der geänderten Fassung – zahlen den Fahrpreis vor der Abfahrt erfühllen
Artikel IV.
Leistung von Taxis
1) Verkehrsträger hat die Pflicht nach dem Umfang der Beförderungsvorschriften
2) der Verkehrsträger schliesst einen Vertrag über die Beförderung von Personen in Form einer Bestellung und deren Annahme. Ordnungsgemäße und fristgerechte Ausrüstung für den Transport der Menschen versichert der Fahrer eines Taxis.
3) der Fahrer ist verpflichtet:
- den Passagier in Bezug auf auf die Anforderung , und auch ein Passagier, der die Interesse am Umzug zur Taxistelle oder irgendwo auf der Straße während der Fahrt des Taxis ohne Fahrgäste, außer deren Haltestellen der regelmässigen Beförderung zeigt, zu befördern.
- Dach-Licht für die Benachrichtigung, ob das Fahrzeug frei oder belegt von den Fahrgäste oder eine Bestellung ist, zu benutzen
- Den Passagieren die Sicht auf den, Taxameter während der Fahrt von Anfang bis Ende der Reise zu ermöglichen, wenn Ihr Fahrzeug mit ihm ausgestattet ist,
- im Taxi auf sichtbarem Ort für den Beifahrer den Führerschein zu haben,
- im Taxi, komplette Tarifbedingungen zu haben und dem Passagier zu ermöglichen, in sie einzuschauen
- eine Bescheinigung der Zahlung für Fahrpreise abzugeben
- im Taxis die Bescheinigung über technischen Schein, TÜV-Zertifikat und EG, eine Kopie der Lizenz, Ausweis des Taxifahrers an einer sichtbaren Stelle im Fahrzeug, Personalausweis des Fahrers, Nachweis der Kalibrierung des Taxameters vom Institut für Rechtsmesstechnik und Montageschienen aus dem Taxameter (wenn Fahrzeug mit einem Taxameter ausgestattet ist) zu haben.
4) die Beförderung erfolgt sich in Übereinstimmung mit dem Gesetz auf dem kürzesten Weg, unter Berücksichtigung der Verkehrssituation. Nach einer weiteren Strecke darf die Beförderung nur mit Zustimmung oder auf Antrag des Fahrgastes realisiert. Nach dem Beförderungsvertrag mit einem Beifahrer auf dem gleichen Weg kann ein anderer Passagier mit Zustimmung oder auf Antrag des Passagiers, eingenommen werden
5) Bei der Bestellung von Taxis ist der Besteller verpflichtet, folgende Angaben anzugeben:
- Name, Familienname (oder. Firmaname), Adresse (oder. Sitz) des Kunden oder der beförderten Person
- Ein- und Aussteigplatz des Kunden,
- Telefonkontakt des Bestellers oder beförderter Person
- Datum und den genauen Zeitpunkt der Beförderung,
- Anzahl der Personen,
- die Fahrzeugklasse
- Die Art und Weise der Zahlung für das Verkehr,
- Menge des Gepäcks.
6) Bei der Beförderung kann der Fahrer nicht im Taxi rauchen, trinken, essen, mit Handgepäck, Zeitungen, Karten oder anderen Gegenstände zu manipulieren, die seine Aussicht einschränken könnten. Dieses Verfahren soll die Person, auch wenn es von Fahrer angeforderte unterlassen werden.
7) In dem Raum für die Passagiere kann auch das Hangepäck transportiert werden
8) Der Kunde muss bei der Bestellung den Verkehrsträger über das übergroße Gepäck informieren insbesondere als Krücken, Stöcke, Kinderwagen, Kisten, Pakete, Ski, Schlitten und andere Dinge, die bei einem Unfall oder einer plötzlichen Bewegung eines Pkw für den Fahrer oder den Passagier gefährlich sein könnten, können nur in dem Kofferraum transportiert werden.
9) Der Besteller ist verpflichtet, den Verkehrsträger über die Beförderung von behinderten Personen und Personen mit eingeschränkter Mobilität , Transport eines Hundes mit speziellem Training zu informieren, um alle Reisenden mit schweren Behinderungen zu unterstützen.
10)das Gepäck laden und befestigen und nach dem Ende sie wieder herauszuladen . das Gepäck und andere Sachen beladet und entladet, platziert oder befestigt nur Fahrer eines Taxis
11)In Taxis müssen in Räumen nur die Person, bis zugänglicher Wage des Wagens, transportieren werden, wobei die Anzahl der Personen nicht höher als die Anzahl der Sitze einschließlich des Fahrers sein kann, als es in der Zulassungsbescheinigung des Fahrzeugs genannten ist
12)Auf dem Vordersitz neben dem Fahrer kann nur Passagier transportiert werden, für den Transportvorschriften für die Sicherheit und den Verkehrsfluss ausgelegt sind. Jede Person in dem Fahrzeug während des Transports muss einen Sicherheitsgurt benutzen, mit dem der Fahrzeug ausgelastet ist, sonst haftet sie für die Schäden, die dem Träger entstehen.
13)Nach dem Transport ist der Taxifahrer verpflichtet, dem Passagier eine Quittung, abzugeben, die vor allem enthält:
- Belegnummer,
- Fahrzeugkennzeichen,-
- Transport Details – Datum der Reise und den Ursprung und das Ziel der Beförderung,
- Firmenname , Adresse der Firme, Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
- bezahlten Preis mit Mehrwertsteuer (sofern Mehrwertsteuer berechnet ist) und ohne Mehrwertsteuer,
- Unterschrift des Trägers oder des Taxifahrers, der den Wagen führt.
14)In dem Fall, dass der Preis von dem Verkehrsträger und den Passagier im Voraus eingenommen ist, benutzt sich der vorangehende Absatz nicht. In diesem Fall wird der Träger eine Rechnung an den Passagier aufstellen, aufgrund der die Fahrgäste n für den Transport bezahlenund die voll und im ganzen den vorherigen Punkt ersetzt. Die Bestimmungen des Artikels III. Punkt 2 der Straßenverkehrsordnung in diesem Fall gelten entsprechend.
Artikel V.
Vertrag zur Beförderung von Personen, die Erstellung, Inhalt
1) der Vertragsverhältnis zwischen dem Träger und dem Passagier entsteht aufgrund abgeschlossenen Vertrag von Beförderung von Personen nach § 760 bis 764 des Gesetzes. .. 40/1964 Coll. Zivilgesetzbuch, in der geänderten Fassung (das “Beförderungsvertrag”).
2) Der Träger kann einen Vertrag von der Beförderung der Passagiere nach folgender Art und weise schliessen:
- durch den Taxifahrer auf der Taxi-Station, oder irgendwo in dem in der Konzession gegebenen Platz, wo während der Fahrt ohne den Reisenden oden Bestellenden das Reisende mit dem Taxi ersetzt,
- am Stammsitz,
- per Telefon, Fax oder E-Mail.
wobei sich der Beförderungsvertrag auf der Grundlage einer mündlichen Bestellung schliesst, der ohne Zweifel klar macht, dass er einen Beförderungsvertrag abschließen möchte u.z nach dem Zweck der Beförderung auf den bezeichneten Ort, wobei er mit dem Preis der Träger für die Beförderung und die anschließende Annahme dieses Auftrages durch den Träger einverstanden ist
3) Vor dem Versand und dem Abschluss des Beförderungsvertrages hat der Passagier das Recht, die gültige Preisliste des Taxis zu konsultieren
4) Mit dem Abschluss des Beförderungsvertrags entsteht dem Träger eine Verpflichtung, den Passagier ordnungsgemäß und rechtzeitig an das Ziel nach den Bedingungen der Beförderungsvorschriften zu befördern.
5) In begründeten Fällen kann der Träger den Abschluss des Beförderungsvertrags zu verweigern. In begründeten Fällen kann der Fahrer eines Taxis eine Beförderung verweigern.
6) mit der Realisation der Beförderung unter einem Beförderungsvertrag unter den Bedingungen der Beförderungsvorschriften entsteht dem Passagier eine Verpflichtung, für das Taxi- eine Tarif nach der Preisliste zu zahlen. Weigerung, die Tarif-zu zahlen, ist durch den Polizeianruf gelöst und ist durch das Gericht eingefordert. Der Passagier ist verpflichtet dem Träger den Zins für die Verspätung zu zahlen.
7) dem Reisenderder nach der Weise in Artikel IV. Punkt 13) die Beförderung bestellt hat ,entsteht eine Verpflichtung, den vereinbarten Transportpreis zu bezahlen,, auch wenn er auf der Beförderung ohne ernsthaften Grund nicht teilnimmt.
Artikel VI.
Kündigung des Beförderungsvertrages
1) Träger kann von dem Beförderungsvertrag zurücktreten, es sei denn, von dem Käufer abgeschlossene Bedingungen oder Bestimmungen der Beförderungsvertrag oder Beförderungsvorschriften nicht erfüllt sind.
2) Der Fahrer eines Taxis kann von dem Beförderungsvertrag zurücktreten, wenn:
- Passagiere beim Transport trotz Warnung des Fahrers des Taxis raucht, Speisen und Getränken einnimmt oder beförderte Tiere füttert auf dem Beifahrersitz mit Handgepäckabfertigung , Zeitungen, Karten oder andere Sachen manipuliert, die die Ansicht der Fahrers beschänken können oder
- Passagier anders seine Sicherheit bedroht, den Innenraum des Fahrzeugs verschmutzt, grundlos den Weg und das Ziel des Transports ändert oder
- Passagier anders Sorgen um Sicherheit, Gesundheit und Leben der Fahrer oder Beifahrer aufwacht.
3) Passagier kann von dem unterschriebenen Vertrag zurücktreten, wenn der Träger oder Führer eines Taxi der Bedingungen der Beförderungsvorschriften oder des Vertragt beschädigt haben.
Artikel VII.
Verweigerung des Transports und die Handhabung mit gefundenen Dingen
1) Der Fahrer eines Taxis das für den Transport vorbereitet ist, kann, wenn den Transport weigern, wenn:
- . die Transportzeit,das Ziel, der Weg oder andere Umstände, die Sorgen um seine Gesundheit, Sicherheit oder Transport von Taxis aufwachen
- . es dem Fahrer der technische Zustand und die Übertragungswege oder der Verkehrsfluss nicht ermöglichen, vor allem aufgrund der Witterung, Beschädigung oder Verkehrsunfall,
- der Passagier, der offensichtlich unter dem Einfluss von Alkohol oder anderen Suchtmitteln ist, Verschmutzung oder Beschädigung odert, Belästigung des Fahrers beim Transport droht,
- es, das Verhalten des Fahrgasts nicht ermöglicht, vor allem, wenn er aggressiv oder bewaffnet oder anderweitig Angs über seine Gesundheit, Sicherheit des Verkehrsmittels aufwächt
- der Passagier ein Gepäck hat, die aufgrund ihrer Fülle, Größe, Gewicht oder Form nicht in einem Rutsch übertragen werden kann, oder die Schaden oder verunreinigen die Taxis verursachen konnte;
- der Passagier eine Interesse an Tierentransport hat, die man wegen ihrer Größe, Menge oder des Verhaltens nicht im Fahrgastraum oder im Kofferraum transportieten kann.
2) Taxifahrer ist verpflichtet, wenn er die verlorene Sache Insassen des Fahrzeugs findet, es an den Eigentümer geben. Wenn der Besitzer der gefundenen Sachen nicht bekannt ist oder wenn er sich nicht auf den Tag des Findens meldet, ist der Taxifahrer verpflichtet, sie dem Träger zu geben
3) Wenn sich der anmeldet, wer etwas im Auto vergessen oder verloren hat, und es gibt keine Zweifel an der Plausibilität seiner Argumentation, wird ihm die Sache ausgegeben
4) Der Finder hat das Recht,für die Zahlung der erforderlichen Aufwendungen
Artikel VIII.
Verantwortlichkeit
1) Für die Verletzung der Pflicht des Taxis im Sinne der Beförderungsvorschriften den Passagier richtig Insassen und rechtzeitig zu befördern, ist der Träger nach § 763 Absatz haftet. Act 2. nein .. 40/1964 Coll. Zivilgesetzbuch, in der geänderten Fassung verantwortlich.
2) Für den Fall, dass eszu einer unzumutbare Verzögerung oder Nicht-Lieferung von Schuld des Trägers oder Taxifahrer gekommen ist, ist der Träger verpflichtet, für Schäden durch den Passagier, entstanden sind, dass der Transport nicht rechtzeitig gemacht, zu ersetzen, u.z:
- Ausgleich für die erhebliche Verzögerung wird durch die Ermässigung aus den unbezahleten Preis gelöst,
- Entschädigung für nicht-Transport- wird nach der Preisliste zurückgegeben, bzw mit der Rückgabe des Preises, das aufgrung der Faktur webahlt ist, gelöst
3) Seiner Haftung befreit sich der Träger, wenn er nachweist, dass er der Schaden nicht mit aller Anstrengung vermieden konnte.
Artikel IX.
Rücknahmegarantie
1) Passagier, oder eine in der Beförderung beauftragte Person, kann unverzüglich einen Antrag einreichen, aber nicht später als 30 Tage nach dem Versand. Passagiere haben das Recht, sich telefonisch oder schriftlich auf dem Lauf der Reklamation zu informieren.
2) Passagier, oder eine in der Beförderung autorisierte Person ist berechtigt, Mängel in der Verkehrszustellung der schriftlichen Beschwerde an die Adresse der Träger zu reklamieren. Frist für die Einreichung der Ansprüche wird beibehalten, auch wenn es während der Untersuchung zu der E-Mail-Adresse des Träger empfangen wird, und diese Vorlage müssen innerhalb von drei Werktagen durch die Vorlage des Originasl erfült sein, sonst wird er ignoriert und hat keine rechtliche Wirkung.
3) In der Rücknahme müssen die Beforderungen ordnungsgemäß begrentzt und begründet werden Es mussen Unterlagen zum Nachweis der Förderfähigkeit eines Antrags sowie Unterlagen zum Nachweis der Transport und die Zahlung der Fracht befestigt werden
4) Wenn die Beschwerde nicht alle Einzelheiten hat, fordert der Träger sofort den Kläger, sie innerhalb der Frist abzuschließen. Wenn die Anfrage nicht erfüllt und geschickt in dem festgelegten Zeitraum von nicht weniger als 8 Tage wird, wird es als nicht eingelegt genommen
5) Wenn ein Passagier oder wer berechtigt ist, die aus oder im Zusammenhang mit der Beförderung, sich zu beschweren möchte, muss es durch den Träger schriftlich beantragt werden, ohne Verzögerung, spätestens 7 Kalendertage nach der Veranstaltung, zu der sich die Beschwerde bezieht.
6) Wenn dem Passagier während des Transports Schaden auf der Gesundheit oder Gepäck, das zusammen mit ihm transportiert ist, auftreten, ist der Träger für sie unter die Bestimmungen des Gesetzes. .. 40/1964 Coll. Zivilgesetzbuch über die Haftung für Schäden, die durch Fahrzeuge verursacht geändert verantwortlich
7) Das Recht auf Ersatz von Schäden an dem Gepäck , das zusammen mit ihm transportiert ist,oder auf Dingen die er bei sich hatte, ist der Passagier zunächst schriftlich an den Träger anzuwenden, nicht später als 30 Tage ab dem Zeitpunkt, wenn die Schaden eingetreten sind, oder innerhalb von 15 Tagen ab dem Datum wenn das Opfer Kenntnis von dem Schaden und der Person haftet.
8) Beschwerden und die Reklamationen von den Beförderungsvorschriften und deren Handhabung des Trägers nach diesem Artikel können durch den slowakischen Gewerbeaufsichtsamt überprüft werden.
Artikel X.
Tarif
1) Der Träger sorgt für eine allgemeine Tarif von 0,39 Euro / km ohne Mehrwertsteuer (im Folgenden als “allgemeinen Tarif” genannt). Der allgemeine Tarif ist ein Grundwert für die Berechnung des Endpreises
2) Die Menge des Endpreises hängt auch von den folgenden Faktoren ab:
- Anzahl der gefahrenen Km,
- Autotyp,
- Autobahngebühr außerhalb der Slowakischen Republik,
- Preis von Parkplätzen und Wartezeiten an der Anforderung vom Client an der Stelle zu bleiben und
- Status des Clients.
3) Der endgültige Preis wird durch eine Vereinbarung zwischen dem Träger und dem Kunden festgelegt werden.
Artikel XI.
Vorfall
1) als ein außergewöhnliches Vorfall in der Leistung des Personenverkehrs – Taxis versteht man:
- Verkehrsunfall oder wenn Taxis ein Zeugen eines Verkehrsunfalls ist,
- Feuer des Autos,
- Unfall oder plötzliche Erkrankung des Reisenden oder einer anderen Person.
2) Bei dem Vorfall, ist der Fahrer eines Taxis verpflichtet:
- das Fahrzeug sofort anzuhalten,
- die erforderlichen Maßnahmen, um die Passagiere und Eigentum in Gefahr, zu retten,
- nach seinen Fähigkeiten und Möglichkeiten von der Verletzten erste Hilfe zu geben und sofort professionelle medizinischeHanzurufen,
- geeignete Maßnahmen zu ergreifen, damit die Verkehrssicherheit nicht begrenzt wird und ihre Erneuerung,zu ermöglichen,
- den Träger zu informieren.
3) Wenn bei Vorfall zur Verletzung einer Person oder ihrem Tod, Schäden an Straßen oder mildtätige Zwecke, oder wenn es Sachschäden von mehr als zehn Mal den Mindestmonatslohn gekommen ist, ist der Fahrer eines Taxis verpflichtet:
- den Vorfall unverzüglich der Polizeibehörde zu melden,
- Refrain von Aktionen, die sich nachteilig auf die Untersuchung von einem Vorfall würde,
- in Kraft bleiben, bis die Ankunft der Polizeibehörde kommt, oder auf diese Stelle sofort nach dem Aufruf der Hilfe, oder nach der Erklärung einen Notfall zurückzukehren,
- den Träger zu informieren.
Artikel XII.
Schlussbestimmungen
1) Diese Beförderungsvorschriften sind Teil des Beförderungsvertrages, wobei der Träger und der Passagier hat das Recht, durch schriftliche Vereinbarung, die Rechte und Pflichten zu regeln.
2) Passagier aufgruns Abschluss des Vertrags erklärt, dass ihn der Träger mit den Rechten und Pflichten aus dem Vertrag über die Beförderung sowie die Rechte und Pflichten, die sich aus der Transportvorschriften vertraut, klargemacht hat
3) Der Träger behält sich das Recht auf die , Änderungen oder Abschaffung der Straßenverkehrsordnung, wobei er über die Änderungen sofort die Passagiere auf den Verkaufsstellen – Räumlichkeiten des Trägers und dem Webportal www.destacar.sk mit Angabe des Datums, ab dem die Änderungen wirksam werden, informiert. Beförderungsvorschriften kommen nach 15 Tagen ab dem Tag der Veröffentlichung der Bekanntmachung der Ausgabe in Kraft. Wenn der Passagier nicht mit der Änderung in der Verkehrspolitik einverstanden sind, ist es erforderlich, seine Ablehnung innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Anwendung der neuen Beförderungsvorschriften zu informieren. Wenn sich der Beförderer und der Reisende nichts vereinbaren, haben sie das Recht, die gegenseitigen vertraglichen Beziehungen zu beenden und ihre gegenseitigen Forderungen zu begleichen. Wenn ein Reisender in der oben genannten Zeitraum den Träger mit seiner Meinungsverschiedenheiten mit der Änderung in der Verkehrspolitik nicht informiert, gilt es, dass er mit der Änderung einverstanden ist und das Angebot des Trägers und das Datum des Inkrafttretens der Änderungen akzeptiert.
4) Der Umfang dieser Beförderungsvorschriften oder Teile davon an einen einzelnen Passagier darf nur durch schriftliche Vereinbarung der Reisenden und dem Beförderer ausgeschlossen werden.
5) Die Beförderungsvorschriften ist durch den einzigen Gesellschaftspartner des Trägers am 11 11 2013 zugelassen und ist ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung im *Sinne des Artikels I, Abschnitt 2) Transportvorschriften gültig und wirksam.
6) Die Beförderungsvorschriften wurden am 25. 11. 2013 veröffentlicht.